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   BPatG, 25.06.2002 - 33 W (pat) 29/02   

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BPatG, 25.06.2002 - 33 W (pat) 29/02 (https://dejure.org/2002,15509)
BPatG, Entscheidung vom 25.06.2002 - 33 W (pat) 29/02 (https://dejure.org/2002,15509)
BPatG, Entscheidung vom 25. Juni 2002 - 33 W (pat) 29/02 (https://dejure.org/2002,15509)
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 08.12.1999 - I ZB 2/97

    Radio von hier

    Auszug aus BPatG, 25.06.2002 - 33 W (pat) 29/02
    Bei der Beurteilung der Unterscheidungskraft als der einer Marke innewohnenden konkreten Eignung, vom Verkehr als Unterscheidungsmittel für die von der Marke erfassten Waren und Dienstleistungen eines Unternehmens gegenüber solchen anderer Unternehmen aufgefasst zu werden, ist grundsätzlich ein großzügiger Maßstab anzulegen, dh jede auch noch so geringe Unterscheidungskraft reicht aus, um dieses Schutzhindernis zu überwinden (st Rsp vgl BGH MarkenR 2000, 48 - Radio von hier; MarkenR 2000, 50 - Partner with the Best).
  • BGH, 08.12.1999 - I ZB 21/97

    Partner with the Best

    Auszug aus BPatG, 25.06.2002 - 33 W (pat) 29/02
    Bei der Beurteilung der Unterscheidungskraft als der einer Marke innewohnenden konkreten Eignung, vom Verkehr als Unterscheidungsmittel für die von der Marke erfassten Waren und Dienstleistungen eines Unternehmens gegenüber solchen anderer Unternehmen aufgefasst zu werden, ist grundsätzlich ein großzügiger Maßstab anzulegen, dh jede auch noch so geringe Unterscheidungskraft reicht aus, um dieses Schutzhindernis zu überwinden (st Rsp vgl BGH MarkenR 2000, 48 - Radio von hier; MarkenR 2000, 50 - Partner with the Best).
  • BPatG, 20.10.1999 - 29 W (pat) 293/98

    Auslegung von Art. 3 Abs. 1 Buchstabe d der Ersten Richtlinie des Rates vom 21.

    Auszug aus BPatG, 25.06.2002 - 33 W (pat) 29/02
    Dem Bestandteil "de" als allgemein bekannter Top-Level-Domain in Form der üblichen Länderkennung für Deutschland kann keine unternehmenskennzeichnend individualisierende Bedeutung zukommen, da es sich insoweit nur um eine allgemein geläufige geographische Herkunftsangabe handelt (so auch BPatG BlPMZ 2000 294, 295 - http://www.cyberlaw.de; BPatGE 43, 263, 265 - "eCollect.de").
  • BPatG, 23.02.2001 - 33 W (pat) 260/00
    Auszug aus BPatG, 25.06.2002 - 33 W (pat) 29/02
    Dem Bestandteil "de" als allgemein bekannter Top-Level-Domain in Form der üblichen Länderkennung für Deutschland kann keine unternehmenskennzeichnend individualisierende Bedeutung zukommen, da es sich insoweit nur um eine allgemein geläufige geographische Herkunftsangabe handelt (so auch BPatG BlPMZ 2000 294, 295 - http://www.cyberlaw.de; BPatGE 43, 263, 265 - "eCollect.de").
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